Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Verhinderungspflege
für max. vier Wochen im Jahr, sollte die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen gehindert sein die Pflege zu verrichten. Verhinderungspflege kann entsprechend des individuellen Bedarfs, auch Stundenweise in Anspruch genommen werden.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Pflegeperson muss den Pflegenden min. sechs Monate gepflegt haben
  • Die Verhinderungspflege kann von ambulanten Pflegedienst übernommen werden.