Betreuung / Alltagsbegleitung

Die Pflegeversicherung sieht in ihrem Pflegeleistungsergänzungsgesetz ein zusätzliches Angebot für demenzerkrankte Menschen, die Zuhause betreut werden. Ab 1. Juli 2008 werden je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag und ein erhöhter Betrag eingeführt.

Der Betreuungsanspruch beträgt 125,00 Euro monatlich (Grundbetrag) , also 1.500,00 Euro jährlich. Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag.
Dieser Betreuungsbetrag kann auch dann beansprucht werden, wenn keine Pflegestufe vorliegt.

Wir betreuen bedürftigen Menschen nach Wunsch / Absprache mit den Angehörigen zwischen 1 und 6 Stunden am Tag. In dieser Zeit lesen wir vor, spielen, erzählen, schauen Fotoalben an, machen Übungen zum Gedächtnistraining usw. Dabei orientieren wir uns an der Biographie der uns anvertrauten Menschen.