Leistungen der Krankenkasse:
Behandlungspflegeriche Maßnahmen gehören zu den Leistungen der Krankenkasse
wie z.B.:
- Medikamentengabe, wie Injektionen z.B. Insulin
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Diese Leistungen müssen von Ihrem behandelten Arzt verordnet und vom
Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.