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Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI

Pflegebedürftige können sich anstelle der häuslichen Pflegehilfe das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen, wenn ihre Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von einer privaten Pflegeperson sichergestellt wird.

Um die Ansprüche der Pflegekasse zu erfüllen, muss die Pflegebedürftige im eigenen Haushalt von einem Pflegedienst beraten werden. Laut den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Beratungseinsätze bei einer Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich und bei einer Pflegestufe 3 vierteljährlich durchgeführt werden.

Das Ziel dieser Beratungen ist die Überprüfung, dass die Pflege im ausreichenden Maße sicher gestellt ist, indem bspw. Pflegeprobleme angesprochen, der Einsatz von Hilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege angeraten werden usw. Über diesen Beratungsbesuch wird ein Protokoll geführt, welches unterschrieben an die entsprechende Pflegekasse
geschickt wird.

Die Kosten für diese Beratungseinsätze übernimmt die Pflegekasse.

Unsere Pflegeberaterin führt gerne Beratungseinsätze bei Ihnen durch. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, um einen geeigneten Termin auszumachen.

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