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Behandlungspflege

Leistungen der Krankenkasse:

Behandlungspflegeriche Maßnahmen gehören zu den Leistungen der Krankenkasse
wie z.B.:

  • Medikamentengabe, wie Injektionen z.B. Insulin
  • Verbandswechsel
  • Wundversorgung
  • an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Diese Leistungen müssen von Ihrem behandelten Arzt verordnet und vom
Pflegedienst bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

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